Ausbilderprüfung nach AEVO

Ausbilderschein - AdA-Schein

Vorbereitungslehrgang in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und gesamte Metropolregion Rhein-Neckar

 

Lehrgangsinhalt - Ausbildung der Ausbilder - Vorbereitungslehrgang nach aktueller AEVO

Prüfungsfächer und Aufbau der AEVO-Prüfung

Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO / ADA) gliedert sich in vier Handlungsfelder, die den gesamten Ausbildungsprozess im Betrieb abbilden:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und die Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung erfolgreich abschließen

Die ADA-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Schriftliche AEVO-Prüfung

In der schriftlichen Prüfung werden aus mehreren Handlungsfeldern praxisbezogene, fallorientierte Aufgaben gestellt.

Prüfungsform: programmierte Aufgaben (Multiple Choice)

Ziel: Überprüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Dauer: ca. 3 Stunden

Praktische AEVO-Prüfung

Der praktische Teil der AEVO-Prüfung dauert insgesamt etwa 30 Minuten und besteht aus zwei Elementen:

1. Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungseinheit

Der Prüfungsteilnehmer wählt eigenständig ein berufsbezogenes Thema

Das Lernziel muss innerhalb von ca. 15 Minuten erreichbar sein

Die benötigten Hilfsmittel werden selbst ausgewählt und mitgebracht

2. Fachgespräch

Im anschließenden Prüfungsgespräch begründet der Prüfungsteilnehmer:

  • die Auswahl des Themas
  • die didaktische und methodische Gestaltung der Ausbildungseinheit
  • die Lernzieldefinition
  • Bis zur praktischen Prüfung ist ein stichwortartiges Ausbildungskonzept zu erstellen, das:
  • den Ablauf der Unterweisung
  • sowie das angestrebte Lernziel
    übersichtlich darstellt.

Persönliche, fachliche und betriebliche Eignung

Auszubildende dürfen nur von Personen eingestellt und ausgebildet werden, die persönlich geeignet sind.

Darüber hinaus ist erforderlich:

fachliche Eignung gemäß § 30 BBiG bzw. § 22 Abs. 1 HwO
oder

  • die Beschäftigung eines geeigneten Ausbilders
  • Auch der Ausbildungsbetrieb selbst muss:
  • von Art, Einrichtung und Ausstattung
  • für die Durchführung der Ausbildung geeignet sein

Kurzüberblick – AEVO-Prüfung

✔️ Vier Handlungsfelder
✔️ Schriftliche & praktische Prüfung
✔️ Praxisnah & bundesweit anerkannt
✔️ Voraussetzung für Ausbildertätigkeit in Industrie, Handel & Handwerk