Voraussetzung für die AdA-Prüfung (Ausbilder der Ausbilder)
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche
Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung (Ausbildung der
Ausbilder - Vorbereitungslehrgang zur Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
2009) vor.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt.
Ein bestimmtes Mindestalter ist (formaljuristisch) nicht vorgeschrieben.