Ausbilderprüfung nach AEVO

Ausbilderschein - AdA-Schein

Vorbereitungslehrgang in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und gesamte Metropolregion Rhein-Neckar

 

Voraussetzung für die AdA-Prüfung (Ausbilder der Ausbilder)

Teilnahmevoraussetzungen für die Ausbildung der Ausbilder (ADA / AEVO)

Für die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO sind keine gesetzlich festgelegten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht weder formale Qualifikationsnachweise noch bestimmte persönliche Kriterien für die Prüfungszulassung vor.

  • Keine formalen Abschlüsse erforderlich
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht zwingend erforderlich
  • Auch ein abgeschlossenes Studium wird nicht vorausgesetzt
  • Kein vorgeschriebenes Mindestalter

Die AEVO schreibt kein Mindestalter für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor

Eine Teilnahme ist daher unabhängig vom Lebensalter möglich

Empfehlung für den Ausbildungserfolg

  • Auch wenn keine formalen Voraussetzungen bestehen, wird empfohlen:
  • über berufliche Praxiserfahrung zu verfügen
  • grundlegende Kenntnisse im jeweiligen Ausbildungsberuf mitzubringen

Diese Voraussetzungen unterstützen eine erfolgreiche Teilnahme am ADA-Lehrgang sowie das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung.