Voraussetzung für die AdA-Prüfung (Ausbilder der Ausbilder)
Teilnahmevoraussetzungen für die Ausbildung der Ausbilder (ADA / AEVO)
Für die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO sind keine gesetzlich festgelegten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht weder formale Qualifikationsnachweise noch bestimmte persönliche Kriterien für die Prüfungszulassung vor.
- Keine formalen Abschlüsse erforderlich
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht zwingend erforderlich
- Auch ein abgeschlossenes Studium wird nicht vorausgesetzt
- Kein vorgeschriebenes Mindestalter
Die AEVO schreibt kein Mindestalter für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor
Eine Teilnahme ist daher unabhängig vom Lebensalter möglich
Empfehlung für den Ausbildungserfolg
- Auch wenn keine formalen Voraussetzungen bestehen, wird empfohlen:
- über berufliche Praxiserfahrung zu verfügen
- grundlegende Kenntnisse im jeweiligen Ausbildungsberuf mitzubringen
Diese Voraussetzungen unterstützen eine erfolgreiche Teilnahme am ADA-Lehrgang sowie das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung.